In Deutschland sind 14 Millionen Bürger vom Wahlrecht ausgeschlossen. Auf Grund ihres Alters – sie sind unter 18. Wie mz-web meldet, haben 46 Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien vor, das zu ändern.

In dem Antrag sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, Artikel 38 des Grundgesetzes zu ändern. Der Satz «Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat» solle ersatzlos gestrichen werden. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten sollen zunächst die Eltern auch für ihre Kinder wählen dürfen. Später könnten sich die Kinder dann in eine Wahlliste eintragen lassen, wenn sie sich selbst dazu für reif halten. Das Wahlrecht ginge dann von den Eltern direkt auf sie über.

Unklar ist, wie Kleinstkinder ihren Wählerwillen zum Ausdruck bringen und Eltern diesen deuten sollen. „Wenn du jetzt ein Bäuerchen machst, heißt das SPD, ja?“ „Du spielst am liebsten mit der Klapper aus naturbelassenem, biologisch angebauten Vollholz ohne Tropenholzanteil, das fair gehandelt wurde? Ich verstehe und wähle grün für dich.“ Hier sind die Jugendämter gefordert, den Eltern entsprechende Hilfen anzubieten!

Vorstellbar sind auch ganz neue Szenen auf dem Spielplatz: „Michelle-Nadine! Wenn du das Spielzeug nicht zurückgibst, muss ich für dich CDU wählen!“ „Ron-Kevin! Spielst du wieder mit der roten Göre?“ „Kommst du jetzt nach Hause oder muss ich dich als NPD-Wähler abstempeln?“

Für Eltern und Kinder ergeben sich ganz neue Wahlsituationen, wenn es z. B. um Taschengeld geht:

E: „5 Euro, mehr nicht, oder ich wähle liberal für dich.“

K: „10 Euro, oder ich trage mich selbst in die Wählerliste ein!“

E: „Ok. 7 Euro, aber ich habe die Wahl.“

K: „8 Euro und eine PSP, und du kannst frei wählen.“

(Kurze Rechenpause, Eskalation)

E: „Solange du deine Füße unter meinen Tisch steckst, wähle ich, was das Beste für dich ist.“

(Aufstampfen, Türenknallen, hektisches Konfliktdämpfungszigaretterauchen)

Genau daran wird es scheitern. Weil manche Kinder bei der Wahl ihrer Eltern schon nicht genügend aufgepasst haben.